Die Nachtpauschale muss nur verrechnet werden, wenn der Babysitter übernachtet. In diesem Fall werden bis 23.00 Uhr die Anzahl Stunden entsprechend dem Alterstarif berechnet plus zusätzlich die Nachtpauschale.
Beispiel: Anna, 14-jährig, hütet ab 19.00 Uhr mit Übernachtung.
19.00–23.00 Uhr = 4 Stunden à Fr. 8.– = (Fr. 32.– + Fr. 30.–) = Fr. 62.–.
Wird Anna nachts nach Hause gebracht, müssen ihr lediglich die Anzahl Stunden Präsenzzeit bezahlt werden.
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